- Gemäß dem „neuen“ BTHG können auch psychisch Erkrankte Menschen Assistenzleistungen erhalten
- Das begründet sich im SGB IX §113 bzw. SGB IX §78
Dies ist eine Form von qualifizierter Assistenzleistung, die die Menschen zu mehr Selbstständigkeit führen – Förderung von Krisenumgang bzw. -vermeidung - Somit ist es definitiv ein Betätigungsfeld für EX-IN Genesungsbegleiter*innen
- Das begründet sich im SGB IX §113 bzw. SGB IX §78
- Es gibt jedoch auch die Assistenzleistung der Pflegekassen
- Sie gründet sich auf SGB XI §xxx
- Zugangsvoraussetzung ist jedoch ein Pflegegrad