Assistenzleistungen

  • Gemäß dem „neuen“ BTHG können auch psychisch Erkrankte Menschen Assistenzleistungen erhalten
    • Das begründet sich im SGB IX §113  bzw. SGB IX §78
      Dies ist eine Form von qualifizierter Assistenzleistung, die die Menschen zu mehr Selbstständigkeit führen – Förderung von Krisenumgang bzw. -vermeidung
    • Somit ist es definitiv ein Betätigungsfeld für EX-IN Genesungsbegleiter*innen

 

  • Es gibt jedoch auch die Assistenzleistung der Pflegekassen
    • Sie gründet sich auf SGB XI §xxx
    • Zugangsvoraussetzung ist jedoch ein Pflegegrad